Bemerkungen |
RP 57/213 R [11]: 28.11.1683: Auf Ansuchen JUL Johann Wuttichs 1. umb Conferierung des Bürgerrechts 2. umb seine promotion 3. umb erlassung der nachsteuer, falls er hinwiederumb von hier sich anderstwohin begeben würde. Ist das erstere bewilligt, das andere uff künftige Gelegenheit ausgestellt, im dritten aber wolt man hoffen, daß er sein domicilium von hier zu ändern nicht ursach haben würde.
RP 57/222 R [11]: nach der Wahl am 14.12.1683 Bürgerpflicht
1696 bekam er mit dem Rat Streit, weil er sein Haus dem Obristen von Bibra vermieten wollte, worauf er Ratsstand und Bürgerrecht aufkündigte. |
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